Erst Einbindung in das Ganze schafft Gemeinwohl

Ein Impuls zum arbeitsfreien Sonntag

Pfarrer Ralf Stroh, Referent für Wirtschaft und Finanzpolitik in Hessen und Nassau, hat in der Zeitkonferenz der Allianz für den freien Sonntag zu „Arbeitsfreier Sonntag und Gemeinwohl“ referiert. Eine seiner Thesen: Entgegen anderslautender Meinung sind es gerade auch die Argumente des Liberalismus, die für den starken Sonntagsschutz als wesentlichen Bestandteil des Gemeinwohls sprechen.

Stroh bezieht auf Friedrich August von Hayek und sein Buch „Recht, Gesetz und Freiheit“. Es trägt den Untertitel: „Eine Neufassung der liberalen Grundsätze der Gerechtigkeit und der politischen Ökonomie“. Hayek gehört zu den bedeutendsten Vertretern des ökomischen Liberalismus. Hayek widerspricht laut Stroh der Ansicht, dass das Allgemeininteresse in gewissem Sinne eine Summe aller privaten Interessen sei.

„Wirtschaftliche Erfolge, Erfolge in der Umsetzung kommunalpolitischer Pläne, gewerkschaftliche oder kirchliche Erfolge tragen nicht aus selbst heraus zum Gemeinwohl bei, sondern erst in ihrer Einbindung in das Ganze unseres Zusammenlebens“, so Stroh. Andernfalls gehe jeder Erfolg in einem einzelnen Lebensbereich einher mit einem Schaden für das Ganze.

Stroh geht auch auf ein Gutachten des Düsseldorfer Staatsrechtslehrers Professor Dr. Johannes Dietlein zu Sonntagsöffnungen ein. Er zählte im Gutachten zu den möglichen Gemeinwohlbelangen unter anderem die Wiederbelebung der Innenstädte. Dietlein hatte das Gutachten im Auftrag verschiedener Industrie- und Handelskammern erstellt.

Sonntagsschutz zieht ökonomischen Nutzdenken eine Grenze

Der Beitrag des arbeitsfreien Sonntags zum Gemeinwohl besteht nach den Worten Strohs nicht darin, dass er einen bestimmten klar erkennbaren und benennbaren gesellschaftlichen Effekt hat. „Die Bedeutung des Gemeinwohls liegt ja gerade darin, dass es Perspektiven eröffnet, die die je gegenwärtigen maßgebenden Interessenlagen überschreitet und sich nicht auf einen Ist-Zustand festlegen lässt, der sich dem aktuellen Stand des gesellschaftlichen Wissens verdankt“, so der Theologe.

Aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Dezember 2009 hebt Stroh daher besonders einen Aspekt hervor: „Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.“

Pfarrer Dr. Ralf Stroh hielt den Vortrag „Arbeitsfreier Sonntag und Gemeinwohl“ bei der Zeitkonferenz der Allianz für den freien Sonntag am 15. März 2018 in Berlin. Die Konferenz stand unter dem Motto: „Freie Zeit für freie Bürger. Arbeitsfreier Sonntag und Gemeinwohl“. Das Manuskript kann hier als PDF heruntergeladen werden.